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Leitfaden für Lehrer: „YouTube“ im Unterricht
Die datenschutzkonforme Nutzung von Filmen und Erklärvideos im Unterricht bereitet immer wieder Kopfzerbrechen. Doch wie sieht es tatsächlich mit der vorführ- und datenschutzrechtlichen Absicherung aus? Dirk Thiede, behördlich bestellter Datenschutzbeauftragter für Schulen im Kreis Olpe, NRW, liefert in seinem aktuellen Artikel (Stand 08/2021) wertvolle Einblicke und Empfehlungen.
Der Artikel beginnt mit einer detaillierten Beschreibung der Problematik und beleuchtet die Aspekte des Datenschutzes und der Sicherheit. Dabei werden auch die Hinweise zur Nutzung von „YouTube“ durch Schulen genauer betrachtet. Dirk Thiede gibt eine Bewertung ab, bietet eine Übersicht über die relevanten Datenschutzbestimmungen und zieht ein Fazit. Bitte beachten Sie dabei, dass Schulunterricht Ländersache ist, wobei der Artikel die Standpunkte und Empfehlungen der Aufsichtsbehörden zu diesem Thema beleuchtet.
Besonders interessant sind die Empfehlungen des Autors, der die Medienportale der Länder (z. B. mebis etc.) als bevorzugte Lösung für eine datenschutzkonforme Nutzung von Videos im Unterricht nennt. Diese bieten eine sichere Alternative zu kommerziellen Plattformen wie „YouTube“.
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